Impressum
Informationen und Offenlegung gemäß §5 (1) ECG, § 25 MedienG, § 63 GewO und § 14 UGB

Webseitenbetreiber: Chirita Consulting e.U
Firmenbuchnummer: 499964t
Firmenbuchgericht: HG Wr.Neustadt
Anschrift: Ared-Straße 27 / Top 11, 2544 Enzesfeld-Lindabrunn

UID-Nr: ATU73677906
Gewerbeaufsichtbehörde: BH Wr.Neustadt
Mitgliedschaften: Mitglied bei der WKO

Kontaktdaten:
Telefon: auf schriftliche Anfrage
Email: office@chirita.at
Anwendbare Rechtsvorschrift: www.ris.bka.gv.at
Berufsbezeichnung: Werbeagentur

Online Streitbeilegung: Verbraucher, welche in Österreich oder in einem sonstigen Vertragsstaat der ODR-VO niedergelassen sind, haben die Möglichkeit Probleme bezüglich dem entgeltlichen Kauf von Waren oder Dienstleistungen im Rahmen einer Online-Streitbeilegung (nach OS, AStG) zu lösen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform hierfür bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Urheberrecht: Die Inhalte dieser Webseite unterliegen, soweit dies rechtlich möglich ist, diversen Schutzrechten (z.B dem Urheberrecht). Jegliche Verwendung/Verbreitung von bereitgestelltem Material, welche urheberrechtlich untersagt ist, bedarf schriftlicher Zustimmung des Webseitenbetreibers.

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Quelle: Rechtsanwalt Arbeitsrecht und Kündigung
Datenschutz
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Kontakt mit uns
Wenn Sie uns, entweder über unser Kontaktformular auf unserer Webseite, oder per Email kontaktieren, dann werden die von Ihnen an uns übermittelten Daten zwecks Bearbeitung Ihrer Anfrage oder für den Fall von weiteren Anschlussfragen für sechs Monate bei uns gespeichert. Es erfolgt, ohne Ihre Einwilligung, keine Weitergabe Ihrer übermittelten Daten.

Cookies
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Google Ireland Limited Gordon House, Barrow Street Dublin 4. Ireland. Tel: +353 1 543 1000
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Google verarbeitet die Daten auch in den USA, hat sich jedoch dem
EU-US Privacy-Shield unterworfen.

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Weitere Informationen zu Google Fonts erhalten Sie unter folgendem Link:

https://developers.google.com/fonts/faq
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Ihre Rechte als Betroffener
Sie als Betroffener haben bezüglich Ihrer Daten, welche bei uns gespeichert sind grundsätzlich ein Recht auf:

Auskunft
Löschung der Daten
Berichtigung der Daten
Übertragbarkeit der Daten
Wiederruf und Widerspruch zur Datenverarbeitung
Einschränkung
Wenn sie vermuten, dass im Zuge der Verarbeitung Ihrer Daten Verstöße gegen das Datenschutzrecht passiert sind, so haben Sie die Möglichkeit sich bei uns (office@chirita.at) oder der Datenschutzbehörde zu beschweren.

Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:
Webseitenbetreiber: Chirita Consulting e.U
Telefonnummer:
Email: office@chirita.at


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Chirita Consulting e.U., ARED-Straße 27/Top 11, 2544 Enzesfeld-Lindabrunn, vertreten durch den Inhaber Liviu Chirita
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Chirita Consulting e.U, Ared-Straße 27 Top 11, 2544 Enzesfeld-Lindabrunn (nachfolgend „Agentur“ genannt) und ihren Geschäftspartnern, welche als Unternehmer im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) handeln (nachfolgend „Kunde“ genannt). Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen gültige Fassung der AGB der Agentur.
(2) Die Agentur schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern ab. Der Kunde versichert, dass er bei Abschluss des Vertrages als Unternehmer im Sinne des § 1 UGB handelt und die von ihm bezogenen Leistungen zur Ausübung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit bestimmt sind. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht. Verbraucher sind von Vertragsabschlüssen grundsätzlich ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation und Bewerbung der Dienstleistungen der Agentur, sei es auf Webseiten, in Broschüren oder in Werbeanzeigen (z.B. auf Social-Media-Plattformen wie Facebook), stellt kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(2) Ein Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt zustande, wenn sich beide Parteien über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. Die Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form und können mündlich, per Telefon, Videokonferenz, E-Mail oder Chat erfolgen. Der Kunde willigt ein, dass die Agentur zu Beweis- und Dokumentationszwecken Gespräche, Videokonferenzen sowie Chatverläufe aufzeichnet. Ein Vertrag kann somit auch während eines Telefonats, einer Videokonferenz oder im Rahmen eines Chats abgeschlossen werden.
(3) Sollte der Kunde der Agentur ein Angebot unterbreiten, kommt der Vertrag durch schriftliche Annahme des Angebots seitens der Agentur zustande, oder durch Übersendung von Zugangsdaten zu einem von der Agentur bereitgestellten Kundenportal.

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung individueller Beratungs- und Agenturdienstleistungen durch die Agentur im Bereich des Online-Marketings. Diese Leistungen umfassen insbesondere die Entwicklung und Umsetzung von Marketingstrategien, die gezielte Generierung qualifizierter Anfragen (auch bekannt als Leads), die Gewinnung zukünftiger Mitarbeiter durch zielgerichtete Recruiting-Kampagnen sowie umfassende weitere Beratung zu den Themen Digitalisierung und Automatisierung von Unternehmensprozessen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang wird vertraglich individuell vereinbart und richtet sich ausschließlich nach den jeweiligen Angeboten der Agentur.
(3) Der Kunde erkennt an, dass der Erfolg der durchgeführten Maßnahmen von verschiedenen, nicht beeinflussbaren Faktoren abhängt, welche außerhalb der Sphäre der Agentur liegen. Insbesondere basiert die Bewertung der Erfolgsaussichten auf Erfahrungswerten und Prognosen, die keine Erfolgsgarantie beinhalten.
(4) Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich als Dienstvertrag, und eine Werkleistung wird weder geschuldet noch kann diese gefordert werden.
(5) Die Agentur behält sich das Recht vor, Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen heranzuziehen. In diesem Fall bleibt die Agentur weiterhin der Vertragspartner des Kunden und verantwortlich für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.

§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird für die im jeweiligen Hauptvertrag festgelegte Laufzeit geschlossen und ist während dieser Laufzeit für beide Parteien bindend. Vorzeitige oder freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit sind ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Vertragsparteien wesentliche vertragliche Pflichten nachhaltig verletzt und eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für die andere Partei unzumutbar wird. In einem solchen Fall ist die fristlose Kündigung nach vorheriger schriftlicher Abmahnung zulässig.
(3) Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Kunden aufgrund eines wichtigen Grundes behält die Agentur ihren vollen Vergütungsanspruch für die restliche Vertragslaufzeit. Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur entweder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Eine ordentliche Kündigung ist nur zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten zulässig. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens am letzten Tag des dritten Monats vor Vertragsende bei der Agentur eingegangen sein.
(5) Wird der Vertrag nicht gemäß Absatz 4 ordentlich gekündigt, verlängert er sich automatisch um die gleiche Laufzeit. Die Bedingungen des Hauptvertrages bleiben bestehen, mit Ausnahme der Vergütung, die von der Agentur für die neue Vertragsperiode angepasst werden kann. Die Agentur behält sich das Recht vor, die Vergütung nach eigenem Ermessen anzupassen, ohne den Kunden im Voraus darüber informieren zu müssen. Die neue Vergütung tritt mit Beginn der neuen Vertragslaufzeit in Kraft.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung der Agenturdienstleistung wird grundsätzlich bei Abschluss des Vertrages in voller Höhe fällig. Alle Zahlungen sind netto, ohne Abzüge und spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns zu leisten, sofern im Hauptvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Die Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen erfolgt ausschließlich im Wege der Vorkasse und unter Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens. Der Zahlungspflichtige wird hiermit darüber informiert, dass die Abbuchung des fälligen Betrags gemäß SEPA-Lastschriftmandat zu den im Hauptvertrag festgelegten Fälligkeitsterminen erfolgt. Diese Vorabankündigung (Pre-Notification) gilt für alle wiederkehrenden Abbuchungen. Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur nach Vertragsabschluss ein schriftliches und von ihm unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln, vorab per E-Mail an office@chirita.at und postalisch an Chirita Consulting e.U, Ared Straße 27/Top 11,
2544 Enzesfeld-Lindabrunn. Hierzu ist folgende Vorlage zu verwenden:

SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige die Chirita Consulting e.U., Ared Straße 27-Top 11, 2544 Enzesfeld-Lindabrunn und deren Erfüllungsgehilfen, wiederkehrende fällige Zahlungen von meinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Chirita Consulting e.U. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Mandatsreferenz:
Creditor-ID:
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels SEPA-Lastschrift.
Kontoinhaber
Vollständiger Name:
Vollständige Anschrift:

Bankverbindung
Kreditinstitut (Name und BIC):
IBAN:
___________________ _______________________
Ort, Datum Unterschrift des Kontoinhabers

(3) Die vereinbarte Vergütung umfasst ausschließlich die Dienstleistung der Agentur. Kosten für Werbung (z.B. Werbebudgets auf Plattformen wie Facebook oder Google), Softwarelizenzen oder andere externe Ressourcen sind nicht in der Vergütung enthalten und sind vom Kunden gesondert zu tragen. Diese Kosten werden direkt vom Kunden an die entsprechenden Dienstleister entrichtet.
(4) Sollte die Abbuchung über das SEPA-Lastschriftverfahren aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. unzureichende Kontodeckung oder fehlerhafte Bankdaten), nicht möglich sein, ist der Kunde verpflichtet, den offenen Betrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Aufforderung, an die Agentur zu überweisen. Der Kunde trägt sämtliche dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten und Gebühren, die der Agentur in diesem Zusammenhang entstehen.
(5) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB geltend zu machen. Darüber hinaus behält sich die Agentur das Recht vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten sowie die Erbringung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Begleichung des offenen Betrages einzustellen. Sollte der Kunde eine vereinbarte Ratenzahlung nicht leisten, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.
(6) Der Vergütungsanspruch der Agentur bleibt auch dann bestehen, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt und die Leistungen dadurch nicht oder nur teilweise erbracht werden können.
(7) Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber der Agentur mit etwaigen Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, diese wurden von der Agentur schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendigen Informationen, Daten und Materialien vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Bereitstellung von Zugangsdaten zu den relevanten Plattformen sowie sonstigen Systemen.
(2) Vom Kunden zu genehmigende Leistungen, wie etwa Werbetexte, Grafiken und Kampagnen, gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn dieser nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Aufforderung zur Abnahme schriftlich Widerspruch erhebt. Die Agentur ist berechtigt, die Art und Weise der Leistungserbringung gemäß den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 914 ABGB) festzulegen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßiges Feedback zur Kampagneneffizienz zu geben, da dieses essenziell für die Optimierung der Kampagnen ist. Ein stetiger Informationsaustausch zwischen beiden Parteien ist wichtig, um die Werbemaßnahmen bestmöglich anzupassen. Zudem erklärt sich der Kunde bereit, für die Kontaktaufnahme der Agentur erreichbar zu sein, bevorzugt über Telefon oder Messenger-Dienste wie WhatsApp, um eine reibungslose Abstimmung zu gewährleisten.
(4) Sollte der Kunde in Annahmeverzug gemäß § 918 ABGB geraten oder seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur unberührt. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden, liegt die Verantwortung für diese Verzögerung beim Kunden. Die Agentur haftet nicht für etwaige Leistungsausfälle oder Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden verursacht werden.

§ 7 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Alle von der Agentur erbrachten Leistungen, die technischer oder kreativer Natur sind, wie z.B. Landing Pages, Marketing-Funnels und deren Add-Ons, bedürfen einer förmlichen Abnahme durch den Kunden.
(2) Der Kunde hat die Leistung innerhalb einer Woche nach Bereitstellung auf Funktionsfähigkeit, Vertragsgemäßheit und Übereinstimmung mit seinen ethischen, moralischen und unternehmensinternen Richtlinien zu prüfen. Sollten wesentliche Mängel oder Verstöße festgestellt werden, muss der Kunde dies der Agentur schriftlich mitteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Bei groben Mängeln oder Verstößen verpflichtet sich die Agentur, so lange nachzubessern, bis keine groben Mängel mehr bestehen und die Abnahme erfolgen kann. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(4) Die Entscheidung, ob ein Mangel als erheblich oder unerheblich gilt, richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang sowie nach branchenüblichen Standards. Ein Mangel gilt als erheblich, wenn er die Hauptfunktion der erbrachten Leistung wesentlich beeinträchtigt. Unerhebliche Mängel sind kleinere Abweichungen, die den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen und berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 8 Leistungsbestimmung und Erfolgsverantwortung
(1) Die Agentur ist berechtigt, die Art und Weise der Leistungserbringung nach eigenem Ermessen zu bestimmen, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Dabei wird nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gemäß § 914 ABGB gehandelt. Der Kunde erkennt an, dass alle Leistungsmodalitäten fair und in gutem Glauben festgelegt werden.
(2) Der Erfüllungsort und die Erfüllungszeit richten sich nach § 905 ABGB, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart. Sollten keine spezifischen Vereinbarungen getroffen worden sein, wird die Leistung nach den allgemeinen Grundsätzen erbracht.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug gemäß § 918 ABGB, behält die Agentur den Anspruch auf die Vergütung der vereinbarten Leistungen, ungeachtet der Verzögerung. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Mitwirkungspflichten zu erfüllen, um die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen nicht zu beeinträchtigen.
(4) Werbeplattformen wie Facebook, Google oder ähnliche Anbieter behalten sich das Recht vor, Werbekampagnen oder gar das gesamte Werbekonto ohne Nennung von Gründen einzustellen oder zu stoppen. Die Agentur kann für ein solches Vorgehen der Werbeplattformen nicht haftbar gemacht werden, und der Vergütungsanspruch der Agentur bleibt davon unberührt. Der Kunde akzeptiert, dass derartige Entscheidungen der Plattformen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen.
(5) Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass die Agentur keine Garantie für den wirtschaftlichen Erfolg der erbrachten Leistungen übernimmt. Jegliche Verpflichtung zur Erreichung eines bestimmten Erfolges wird ausgeschlossen. Die Agentur garantiert weder eine bestimmte Anzahl an Anfragen noch eine konkrete Qualität der generierten Leads.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Agentur die üblichen Verhaltensweisen eines seriösen Unternehmers zu wahren. Dazu gehört es, sich gegenüber der Agentur und ihren Mitarbeitern respektvoll und kooperativ zu verhalten. Rechtswidrige oder unsachgemäße Äußerungen über die Agentur und deren Dienstleistungen werden von der Agentur rechtlich verfolgt. Dies gilt insbesondere für unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik, die rufschädigend wirken.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht durch störendes oder unangemessenes Verhalten zu beeinträchtigen. Sollte der Kunde durch wiederholtes Fehlverhalten den reibungslosen Ablauf der Dienstleistungen behindern, behält sich die Agentur das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall bleibt der Kunde verpflichtet, die vollständige Vergütung für die restliche Vertragslaufzeit zu zahlen. Der Vergütungsanspruch der Agentur bleibt in vollem Umfang bestehen, ungeachtet der Vertragskündigung.

§ 10 Datenaustausch
(1) Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur während der Vertragslaufzeit uneingeschränkten Zugang zu allen für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendigen Plattformen, Konten und Systemen zu gewähren. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, Zugänge zu Werbeplattformen, Webseiten, Domainverwaltung, Softwaretools und E-Mail-Marketing-Systemen. Der Kunde stellt der Agentur die erforderlichen Zugangsdaten (Benutzernamen und Passwörter) rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Die Agentur verpflichtet sich, sämtliche übermittelten Zugangsdaten und Passwörter vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zwecke der vertraglichen Leistungserbringung zu verwenden. Die Agentur trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der übermittelten Daten zu gewährleisten und den Zugriff durch unbefugte Dritte zu verhindern.
(3) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die zur Verfügung gestellten Systeme und Plattformen, für die er selbst verantwortlich ist (z.B. firmeninterne Tools oder Zugänge), technisch einwandfrei funktionieren und der Zugriff der Agentur nicht durch technische Störungen oder Sicherheitsprobleme behindert wird. Der Kunde verpflichtet sich, seine Passwörter regelmäßig zu aktualisieren und geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um unberechtigten Zugriff auf seine Systeme zu verhindern.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen an Zugängen, Passwörtern oder Berechtigungen, die die Ausführung der Agenturleistungen beeinträchtigen könnten, unverzüglich der Agentur mitzuteilen und, falls erforderlich, neue Zugangsdaten zur Verfügung zu stellen. Während der gesamten Vertragslaufzeit muss der uneingeschränkte Zugang der Agentur zu den relevanten Systemen gewährleistet sein. Andernfalls kann die Agentur nicht für etwaige Verzögerungen oder Einschränkungen in der Leistungserbringung haftbar gemacht werden, und der Vergütungsanspruch der Agentur bleibt bestehen.
(5) Die Agentur übernimmt keine Haftung für etwaige Systemfehler, Ausfälle oder Sicherheitslücken von Drittanbieter-Systemen, auf die sie zur Durchführung der vertraglichen Leistungen zugreifen muss (z.B. Werbeplattformen, Webhosting-Provider oder Software-Tools). Der Kunde wird nicht für Fehler oder Ausfälle dieser Drittanbietersysteme verantwortlich gemacht.
(6) Nach Beendigung der Vertragslaufzeit verpflichtet sich die Agentur, sämtliche Zugänge und Passwörter unverzüglich an den Kunden zurückzugeben bzw. nicht mehr zu verwenden. Die Agentur ist nach Vertragsbeendigung nicht verpflichtet, diese Daten weiter aufzubewahren oder zu verwalten.

§ 11 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch die Agentur beginnen ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang und Erhalt aller notwendigen Daten sowie der vollständigen Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden. Die Agentur ist nicht verpflichtet, ohne vollständige Vorleistung zu beginnen.
(2) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Agentur berechtigt, jegliche weitere Leistungserbringung unverzüglich einzustellen, bis sämtliche ausstehenden Beträge beglichen sind.
(3) Gerät der Kunde mit zwei oder mehr fälligen Zahlungen in Verzug, ist die Agentur berechtigt, den Vertrag ohne weitere Fristsetzung außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall wird die Agentur die volle Vergütung bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin als Schadensersatz geltend machen, wobei ersparte Aufwendungen in Abzug gebracht werden.
(4) Freie Kündigungsrechte des Kunden sind während der Vertragslaufzeit kategorisch ausgeschlossen.

§ 12 Haftung
(1) Die Agentur haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur:
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
b) für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Die Haftung der Agentur für Daten- und Programmverluste ist der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und angemessener Anfertigung von Sicherungskopien entstanden wäre. Eine weitergehende Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
(3) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Drittanbieter wie z.B. Facebook nach ihren Richtlinien berechtigt sind, Werbekampagnen zu löschen oder Werbekonten zu sperren. Für daraus entstehende Nachteile oder Schäden übernimmt die Agentur keine Haftung. Des Weiteren haftet die Agentur nicht für Schäden, die infolge von Hackerangriffen auftreten, sofern die Sicherheitsvorkehrungen der Agentur nach dem aktuellen Stand der Technik getroffen wurden.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur ausschließlich solches Bild-, Video- und Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.
(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, eigenmächtig Änderungen an den von der Agentur entwickelten Marketingmaßnahmen vorzunehmen oder Dritte damit zu beauftragen, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung der Agentur einzuholen. Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für ausbleibende Ergebnisse, die durch derartige eigenmächtige Eingriffe verursacht werden. Eigenmächtige Eingriffe sind dem Kunden ausdrücklich untersagt.
(6) Die Haftung der Agentur ist der Höhe nach auf die vertraglich vereinbarte Vergütung beschränkt. Eine Haftung für entgangene Gewinne oder sonstige indirekte Schäden wird ausgeschlossen.
(7) Sämtliche Ansprüche des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis verjähren innerhalb eines Jahres nach ihrer Entstehung, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen eine längere Verjährungsfrist vorsehen.

§ 13 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an die Agentur sämtliche Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) einzuhalten.
(2) Sollte der Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) zwischen dem Kunden und der Agentur erforderlich sein, hat der Kunde die Agentur vor Beginn der Leistungserbringung darüber zu informieren.
(3) Mit der Zustimmung zu diesen AGB stimmt der Kunde ebenfalls dem Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Artikel 28 DSGVO zu, der die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Agentur regelt. Der AVV steht dem Kunden entweder im Kundenportal zur Verfügung oder kann auf Nachfrage per E-Mail zugesandt werden.
(4) Der Kunde stellt die Agentur von jeglicher Haftung für Verstöße gegen die DSGVO und das DSG vollständig frei, sofern die Agentur diese Verstöße nicht ausschließlich selbst zu verantworten hat.

§ 14 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Die Agentur behält sich an allen von ihr erstellten Inhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Videos, Texte, Datenbanken und sonstige Materialien, sämtliche Urheberrechte vor. Jegliche Nutzung, Verbreitung oder Vervielfältigung dieser Inhalte durch den Kunden ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur unzulässig.
(2) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von der Agentur bereitgestellten Inhalten. Die Weitergabe oder Vervielfältigung dieser Inhalte an Dritte ist strengstens untersagt. Im Falle eines Verstoßes ist eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe von der Agentur festgesetzt wird und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft wird.
(3) Dem Kunden wird kein Nutzungsrecht an von der Agentur veröffentlichten Inhalten gewährt, die außerhalb des Vertragsverhältnisses bereitgestellt werden, wie etwa Werbetexte oder Anzeigen, die auf den Webseiten der Agentur oder innerhalb von Foren oder Gruppen veröffentlicht sind.
(4) Es ist dem Kunden untersagt, die von der Agentur bereitgestellten Vorlagen, Strategien, Konzepte oder andere vermittelten Inhalte an Dritte weiterzugeben oder diese für gewerbliche Zwecke zu nutzen, es sei denn, dies wurde zuvor ausdrücklich mit der Agentur vereinbart. Bei Zuwiderhandlungen ist eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, die von der Agentur festgesetzt wird und im Streitfall gerichtlich überprüfbar ist.
(5) Verstöße gegen die Absätze 1 und 2 werden der zuständigen Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht.

§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Agentur und dem Kunden findet österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird der ausschließliche Gerichtsstand am Sitz der Agentur vereinbart, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 1 UGB ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle von Regelungslücken. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, eine angemessene Ersatzregelung zu vereinbaren.
Stand: 13.01.2025 - Verfielfältigung verboten